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Dienstleistung – Umweltabgabe

Das Buchhaltungsbüro „Biuro Rachunkowe LIDER“ bietet kostenpflichtige Dienstleistungen im Bereich: Aufzeichnungen über die Umweltnutzung und Berechnung der Umweltabgabe an. Das Umweltschutzgesetz (Gesetzbuch aus dem Jahr 2008, Nr. 25, Pos. 150, Art. 284 bis 289) sieht vor, dass die Umweltabgabe für die Einführung von Gasen oder Staub in die Luft, die Entnahme von Wasser aus der Umwelt, das Ablassen von Abwasser in Gewässer oder in den Boden und die Abfallentsorgung erhoben wird.

Die Verpflichtung zur Zahlung von Umweltabgaben für die Nutzung der Umwelt liegt somit unter anderem bei einem Unternehmer, der zum Beispiel Autos in seiner Geschäftsaktivität einsetzt und so – Gase aus dem Kraftstoff in die Luft einführt. Die Umweltabgabe ist auf das Konto des Marschallamtes zu zahlen, das für den Ort zuständig ist, an dem die Umwelt genutzt wird. Bei Autos sollte die Zahlung in Bezug auf den Ort der Firmenregistrierung bei der zuständigen Stelle erfolgen.

Wenn die Höhe der Umweltabgabe 800 PLN pro Jahr nicht überschreitet, ist der Nutzer der Umwelt nicht verpflichtet, diese Abgabe zu zahlen. Unabhängig davon, ob die Gebühr obligatorisch ist oder nicht, ist es unbedingt erforderlich, Aufzeichnungen über die Nutzung der Umwelt zu führen und diese Daten dem Marschallamt vorzulegen. Die Liste muss alle Daten enthalten, die vom Unternehmen zur Berechnung der Gebühren für die Nutzung der Umwelt verwendet wurden. 

Erklärungen mit Angaben zur Menge der in die Umwelt abgegebenen Stoffe sowie die Gebühr (falls diese höher als 800 PLN ist) sollten bis zum 31. März des Jahres nach Ende des Berichtsjahres eingereicht bzw. eingezahlt werden.
Wird die oben genannte Erklärung nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist abgegeben, kann dies zu einer Geldstrafe von mindestens 500 PLN führen.